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Vermietung Haus Seestern:                                                         

 

Inge Richterich

Raiffeisenstraße 24

52445 Titz

 

Tel.:                   02463  8076

Fax :                  02463  3942

 

E-Mail :           m.richterich@t-online.de

 

Internet :          www.holiday-nl.de

                              www.nordseeferienhaus24.de


 

Vermietung Haus Wattläufer und Albatross:

 

Michael und Inge Richterich GbR

Raiffeisenstraße 24

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Michael und Inge Richterich GbR

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Michael Richterich

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AGB - Mietbedingungen


1)  Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages bzw. einer Buchung an. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung vom Vermieter bestätigt wird.


2)  Der Feriengast verpflichtet sich mit seinem Angebot zur Anerkennung dieser Mietbedingungen und der Hausordnung des Ferienhauses.


2b)  Zusatz für Haus Seestern (NL): Der Feriengast verpflichtet sich ebenfalls zur Anerkennung der Parkordnung des Ferienparks.



3)  Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist unverzüglich die vereinbarte Anzahlung an den Vermieter zu leisten. Der Restbetrag ist zahlbar, vier Wochen  vor Mietbeginn. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt eine Nachfrist von 10 Tagen, ab Datum des Schreibens, zu setzen und zu erklären, dass er danach die Erfüllung des Mietvertrages durch Sie ablehnt und seinerseits vom Mietvertrag zurücktritt. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haften Sie für den Schaden des Vermieters, sofern eine Ersatzvermietung für Ihn nicht oder nicht rechtzeitig möglich sein sollte. Hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzes gelten die Vereinbarungen gemäß Ziffer 7 und 8, entsprechend der Entschädigung bei Mieterrücktritt.


4)  Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes nebst Einrichtung sowie der Außenanlage und der Gemeinschaftsanlagen des Ferienparks. Das Mietobjekt darf nur zum Zwecke der Erholung genutzt werden. Jede Art der Gewerblichen Nutzung ist untersagt.


5)  Die Wohneinheit darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Personen zählen. Bei Überbelegung ist der Vermieter, oder sein Vertreter, berechtigt überzählige Personen abzuweisen.


                                         Die Mitnahme von Haustieren in das Mietobjekt  ist untersagt !


6)  Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr ein.


7)  Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Für diesen Fall hat der Vermieter Anspruch auf Entschädigung als Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen, Aufwendungen und entsprechenden Gewinn. Der Vermieter kann anstelle einer konkreten Auflistung seiner Aufwendungen auch eine pauschalisierte Entschädigung (Rücktrittsgebühr) verlangen. Diese beträgt in Prozent (v.H.) vom Gesamtpreis:

                                Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 10 v.H. des Reisepreises.

                                Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 v.H. des Reisepreises.

                                Ab dem 29. Tag oder bei Nichtinanspruchnahme 90 v.H. des Reisepreises.

Die Rücktrittsgebühr entfällt, wenn der Mieter nachweisen kann, dass dem Vermieter kein oder nur geringer Schaden entstanden sei.


8)  Reist der Mieter ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die gesamte Miete für die vereinbarte Zeit zu zahlen, soweit das Mietobjekt nicht anderweitig vermietet wird. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung zu kümmern, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er vom Mietvertrag zurück tritt.


9)  Eine Reisekostenrücktrittversicherung ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Eine Reisekostenrücktrittversicherung erhalten Sie in jedem Reisebüro in Ihrer Nähe oder über das Internet (z.B.:  http//:www.reiseversicherung.de). Sie sollte jedoch max. 2 Wochen nach Vertragsabschluß abgeschlossen werden.


10)  Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher müssen mitgebracht werden.

   

11)  Bei Übernahme ist vom Mieter das Objekt auf vollständiges Inventar und vorhandenen Schäden zu überprüfen und ggf. sind diese sofort dem Vermieter zu melden. Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln und hat dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörige und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Der Mieter haftet für alle durch Ihn oder seine Mitbewohner entstandene Schäden. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden, auch unverschuldete, unverzüglich dem Vermieter zu melden.


12)  Folgende Punkte sind bei der Abreise zu beachten:

               a)    das Haus/ Wohnung besenrein verlassen

               b)    Geschirr spülen und einräumen

               c)    Mülleimer leeren und Müll entsorgen

               d)    den Kühlschrank ausräumen und auf Stufe 1 schalten

               e)    die Betten machen

                f)    überprüfen Sie alle Schränke ob sich noch Gegenstände von Ihnen darin befinden.

                      Es wird vom Vermieter keine Haftung für vergessene Gegenstände übernommen.

               g)    stellen Sie das Raumthermostat  auf 10°C

               h)    bitte schließen Sie alle Fenster !!


13a)  Für die Häuser Wattläufer und Albatros:  Der Vermieter haftet nicht für etwaige Leistungsstörungen, die nicht in seinen Bereich fallen. Z.B. Störungen im Leitungsnetz der Energieversorger oder Telefonanbieter.


13b)  Für Haus Seestern (NL):  Der Vermieter haftet nicht für etwaige Leistungsstörungen die nicht in seinen Bereich fallen. Z.B. Störungen im Leitungsnetz der Energieanbieter, der Freizeit- und Sportgestaltung, die auf starke Frequentierung der Ferienparkanlage zurückzuführen sind.


14)  Etwaige Ansprüche gegen den Vermieter sind sofort nach Beendigung des Mietvertrages geltend zu machen. Sie verjähren sechs Monate nach Beendigung des Mietvertrages.


15)  Zwischen den Parteien wird die Geltung des Deutschen Rechts vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Mieters.


16)  Sofern ein Artikel des Mietvertrages unwirksam ist oder werden sollte, werden die anderen davon nicht berührt.


17)  Handschriftliche oder nachträglich aufgebrachte Änderungen des Mietvertrages sind Gegenstandslos.


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